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   OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04   

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https://dejure.org/2005,15980
OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04 (https://dejure.org/2005,15980)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 (https://dejure.org/2005,15980)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 1 LA 124/04 (https://dejure.org/2005,15980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals; Rechtmäßigkeit des § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG); Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderungsmaßnahme

  • Judicialis

    DSchG SH § 5 Abs. 1; ; DSchG SH § 6 Abs. 3; ; DSchG SH § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; DSchG SH § 9 Abs. 1 Nr. 3; ; DSchG SH § 9 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; LVwG SH § 108 Abs. 1

  • denkmalrechtbayern.de PDF (Kurzanmerkung und Volltext)

    Umgebung Wiederherstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beeinträchigung eines Kulturdenkmals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1214 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.10.1997 - 6 B 42.97

    Grundrechtswidrige Entziehung des gesetzlichen Richters - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04
    Der Denkmaleigentümer kann darüber ggf. durch die Einholung von Auskünften Gewissheit erlangen und sich auf diesem Weg in zumutbarer Weise auf die gesetzlichen Anforderungen einrichten (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 03.01.1997, 2 B 10.93, BauR 1998, 773 f.; BVerwG, Beschl. v. 09.10.1997, 6 B 42.97, BRS 59 Nr. 231).
  • OVG Berlin, 03.01.1997 - 2 B 10.93

    Denkmalschutz; Unterschutzstellung; Verfassungsmäßigkeit; Bekanntgabe ;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04
    Der Denkmaleigentümer kann darüber ggf. durch die Einholung von Auskünften Gewissheit erlangen und sich auf diesem Weg in zumutbarer Weise auf die gesetzlichen Anforderungen einrichten (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 03.01.1997, 2 B 10.93, BauR 1998, 773 f.; BVerwG, Beschl. v. 09.10.1997, 6 B 42.97, BRS 59 Nr. 231).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1991 - 7 A 23/90

    Denkmalschutz; Klagebefugnis einer Mieters; Allgemeinverfügung; Dinglicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04
    Die Wirksamkeit der Unterschutzstellung der Mühle folgt aus dem dinglichen Regelungsgehalt der Schutzverfügung, die den jeweiligen Eigentümer bindet (vgl. OVG Münster, Urt. v. 20.06.1991, 7 A 23/90, NVwZ 1992, 991).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - 1 L 143/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04
    Was im Einzelfall "Umgebung" und "geeignet" ist, den Eindruck eines Denkmals zu beeinträchtigen, ist anhand objektiver Kriterien aus der Perspektive eines für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Betrachters zu ermitteln, wobei der tatsächliche Zustand nach der Änderungsmaßnahme zu bewerten ist (Urt. des Senats v. 14.09.2000, 1 L 143/97, n. v.; vgl. Suttkus/Wilke, SchlHA 2004, 33/34).
  • BayObLG, 08.12.1998 - 2Z RR 363/97

    Ausgleichsanspruch bei Nutzungsbeschränkungen im Interesse des Denkmalschutzes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04
    Das wäre - beispielsweise - der Fall, wenn eine bisher ausgeübte oder zulässige Nutzung untersagt und der Eigentümer hierdurch fühlbar beeinträchtigt würde (vgl. BayObLG, Urt. v. 08.12.1998, 2Z RR 363/97, NVwZ 1999, 1023 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.1999 - 1 L 123/97
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2005 - 1 LA 124/04
    Hier findet eine - präventiv angelegte - Prüfung nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 DSchG statt (Urt. des Senats v. 29.09.1999, 1 L 123/97, NordÖR 2000, 169 f.; vgl. auch Richter/Lund, Denkmalrecht, in: Staats- u. Verwaltungsrecht für Schleswig-Holstein, 2002, S. 508, Rn. 72).
  • VG Frankfurt/Main, 22.01.2015 - 8 L 4844/14

    Denkmalschutzrechliches Abwehrrecht

    Ob der Denkmalwert im Sinne einer Beeinträchtigung gemindert wird, ist nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters, dessen Maßstab von einem breiten Kreis von Sachverständigen getragen wird (für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossener Betrachter), wertend einzuschätzen, wobei der tatsächliche Zustand nach der Änderungsmaßnahme zu bewerten ist, setzt also eine an den für die Denkmalwürdigkeit maßgebenden Kriterien orientierte kategorienadäquate Betrachtung voraus (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NordÖR 2005, 131 = ÖffBauR 2005, 70; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.08.2012 - 8 A 10229/12 -, NVwZ-RR 2013, 29; Viebrock, a.a.O., § 16 Rn. 26) und unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1977 - I 396/77 -, ESVGH 27, 232).

    Zur denkmalschutzrechtlichen Umgebung gehört der Umkreis des Kulturdenkmals, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalpflegerischer Hinsicht seinerseits beeinflusst (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NordÖR 2005, 131 = ÖffBauR 2005, 70).

    Überwiegende entgegenstehende Gründe des Gemeinwohls i.S.d. § 16 Abs. 3 Satz 1 DSchG sind im Falle einer Umgebungsbebauung insbesondere zu bejahen, wenn durch Veränderung in der Umgebung eines Kulturdenkmals denkmalpflegerische Belange berührt werden und wenn die Ausstrahlungskraft des Kulturdenkmals wesentlich von der Gestaltung seiner Umgebung abhängt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 199ß0, 296; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NordÖR 2005, 131 = ÖffBauR 2005, 70) bzw. wenn die Umgebung die Wirkung des Kulturdenkmals wegen des architektonischen Konzepts oder der topographischen Situation prägt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.08.1977 - I 396/77 -, ESVGH 27, 232; Urteil vom 20.06.1989 - 1 S 98/88 -, NVwZ-RR 1990, 296).

  • VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2050/19

    Baugenehmigung mit fehlender Beteiligung der Denkmalschutzbehörde

    Zur denkmalschutzrechtlichen Umgebung gehört der Umkreis des Kulturdenkmals, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalpflegerischer Hinsicht seinerseits beeinflusst (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NJOZ 2005, 2445 [2446]).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.08.2012 - 7 K 860/07

    Denkmalschutz

    Ob eine Beeinträchtigung vorliegt, ist letztlich aber nicht der Genehmigungsbedürftigkeit, sondern der Genehmigungsfähigkeit zuzuordnen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 1 LA 124/04 -, zitiert nach Juris).
  • VG Darmstadt, 23.03.2020 - 7 L 2149/19

    Baunachbarrecht

    Zur denkmalschutzrechtlichen Umgebung gehört der Umkreis des Kulturdenkmals, auf den es ausstrahlt und der es in denkmalpflegerischer Hinsicht seinerseits beeinflusst (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 LA 124/04 -, NJOZ 2005, 2445 [2446]).
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